Bei der Strafverfolgung in den Deliktbereichen „Kindesmissbrauch“ und „Kinderpornografische Schriften“ unterstützen wir die Justizbehörden

Im Internet ist der Besitz und Tausch kinderpornografischer Schriften zu „Massendelikten“ geworden. Die immer höheren Datenmengen stellen die Ermittlungsbehörden sowohl technisch als auch personell vor Probleme. Ohne der Unterstützung von externen Sachverständigenbüros ist eine konsequente und zeitnahe Verfolgung kaum möglich.

Unsere Standards im Bereich IT-forensischer Auswertungen

  • Wir haben unsere Prozesse und Qualitätsstandards maßgeblich mitgeprägt und selbst definiert

  • Wir haben an uns selbst einen hohen Qualitätsanspruch. Das spiegelt sich in unseren Gutachten wieder.

Wir identifizieren…

  • Beteiligte Personen

  • Anzahl sowie Art kinderpornografischer Inhalte

  • Dritte Personen, die am Tausch beteiligt sind

  • Häufigkeit/Dauer von Missbrauchshandlungen

  • Häufigkeit/Dauer von strafbaren Handlunge. Dazu zählen Herstellung, Weitergabe, Zugänglichmachung.

  • Art der Handlungen

Unsere Leitungen für Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften

1.Finden und Erkennen von digitalen Beweisen

Wir suchen nach kinderpornografischen Inhalten – insbesondere in Programmen wie:

  • Cloud-Speicherdienste

  • E-Mails

  • Soziale Netzwerke

  • Webbrowser

  • Nachrichtenboards im Internet

  • Peer-to-Peer und Friend-to-Friend Tauschbörsen

  • Chat- und Messenger-Programme

  • Vorschaubilddatenbanken von Bildbearbeitungsprogrammen sowie Betriebssystemen

2.Sicherung und Auswertung

Mit Hilfe etablierter und effizienter Prozesse und Datenbanken können wir eine umfassende Auswertung aller relevanten Beweise gewährleisten.

Ergebnisse unserer Auswertungen

Es ist möglich, dass wir den Computernutzer aufgrund von festgestellten kinderpornografischen Inhalten nachweisen können.

Wir listen alle Informationen zu strafbaren Handlunge auf. (z.B. Weitergabe-, Bezugs- oder Vorbereitungshandlungen)

Wir können anhand der Tanner-Stadien Alterseinstufungen für abgebildete Personen treffen und dadurch eine klare Abgrenzung zur Jugendpornografie schaffen.

Durch unsere spezielle Auswertung zum Missbrauch können wir Fälle von Kindesmissbrauch auch in noch nicht bekannten Fällen erkennen. Dadurch können wir bei der Identifizierung von Tätern und Opfern helfen.

Alle relevanten Bilder, Videos und Spuren werden bei uns ausgewertet. Dabei kategorisieren wir kinderpornografische Inhalte (z.B. nach Alter, Dartstellung etc…).

Den Gerichtsparteien ermöglichen wir eine eigene Einschätzung, darüber wie bewusst/gezielt ein Umgang mit kinderpornografischen Schriften stattgefunden hat und wie plausibel bestimmte Einlassungen sind.

3.Erstellung gerichtsfester Gutachten

In dem Gutachten fassen wir alle Ergebnisse der Auswertung zusammen, zusätzlich beschreiben wir unsere Einschätzung und Vorgehen gerichtsfest. Die Gutachten befassen sich nicht nur mit dem Auffinden deliktischer Schriften, sondern beschreiben auch die hiermit im Zusammenhang stehenden Nutzungsspuren, um idealerweise Antworten auf die nachfolgenden Fragen zu ermöglichen:

  • Hatte der Nutzer Kenntnis von den Inhalten ?

  • Wann/Wie sind die Inhalte auf den Rechner gelangt?

  • Wer sind mögliche Mittäter ?

  • Hat der Nutzer gezielt nach kinderpornografischen Inhalten gesucht ?

  • Missbrauch des Opfers ? (wann und wie oft) Festgehalten auf Bilder oder in Videos ?

  • Sind Inhalte an Dritte weitergegeben worden ?

Gütekriterien unserer Gutachten 

  • Wir nehmen teilweise Entlassungen vorweg

  • Wir gehen hilfreich mit Wahrscheinlichkeiten um

  • Wir gliedern Befunde nach geltenden Gesetzen und berücksichtigen auch aktuelle Urteile

  • Wir drucken kinderpornografische Inhalte getrennt vom Gutachten separat ab

  • Wir weisen Tatmehrheiten aus, ohne dabei den Sachverhalt juristisch zu bewerten